
Um die im Spartentarifvertrag für Krankenhäuser neu definierten Regelungen umzusetzen wurden Neuerungen im Dienstplanprogramm CLINIC PLANNER programmiert. In Zusammenarbeit mit der Fachhochschule Osnabrück hat sich der Softwarehersteller
Klages & Partner auf die Neuerungen vorbereitet.
Im Rahmen eines Praxissemesters wurden die neuen Anforderungen zusammengestellt und in die Softwareentwicklung aufgenommen. Mit der neuen Version 3.5.2 stehen seit April dieses Jahres die notwendigen Einstellungen für die neue Entgeltabrechnung
zur Verfügung.
Im Bereich Überstundenberechnung kann man gemäß dem neuen TVÖD
über zusätzliche Einstellmöglichkeiten die Berechnung der Überstundenzuschläge
je Mitarbeiter folgend auswählen:
Nach einem Zwei-Wochenzeitraum, nach der täglichen Rahmenzeit (zwölf Stunden), nach einem wöchentlichen Arbeitszeitkorridor von bis zu 45 Stunden oder nach Wechsel-Schichtarbeit. Für die Berechnung der Zeitzuschläge wurden die Änderungen zum Beispiel für Vorfesttage in den Einstellungen aktualisiert.
Dank der variablen Einstellungsmöglichkeiten bei den Schicht- und Wechselschichtzulagen waren keine Änderungen nötig. Der CLINIC PLANNER regelt das bereits über vorhandene Einstellungen. Die Berücksichtigung der opt-out-Regel bei Bereitschaftsdiensten ist ebenfalls integriert. In der neuen Version ist es möglich je Mitarbeiter die durchschnittliche
Wochenarbeitszeit eines Jahres (zum Beispiel für 48, 54 oder 58 Stunden) zu hinterlegen,
um dieses entsprechend des Arbeitszeitgesetzes zu überprüfen.
Der neue Tarifvertrag ermöglicht erste Schritte für eine flexible und leistungsorientierte Entgelt- und Personalpolitik in den Krankenhäusern. Für diese zukünftige neue Tarifreform bieten die optionalen Module der FRANCIS® - Produktpalette die erforderlichen Steuerungsinstrumente.
Basierend auf den Personalstammdaten des Dienstplanprogramms bietet das Modul Fort- und Weiterbildung, als auch das Modul Mitarbeiterbeurteilung hilfreiche Unterstützung, wenn es darum geht, Leistungszulagen zu ermitteln. Stellenbeschreibungen, Zielvereinbarungen und Beurteilungskriterien bieten dazu die Grundlage für eine gerechte Leistungsprämienverteilung.